1. Die Teilnahme am Angebot von NinasHundeClub erfolgt auf eigene Gefahr. NinasHundeClub haftet nicht für Schäden, die durch den Umgang mit den Hunden oder durch diese entstehen. Auf jeglichen Haftungsanspruch gegen NinasHundeClub wird bei der Teilnahme am Training verzichtet.
Das Training findet grundsätzlich an einem vom Trainer bestimmten Ort statt; dieser orientiert sich primär am Trainingszweck und den Bedürfnissen des Hundes bzw. der Anforderungen an diesen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, soweit die Hundeschule kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für die Schadensverursachung zur Last fällt. Schäden, welche durch Hunde Dritter (= nicht im Eigentum oder der Obhut der Hundeschule stehend) verursacht werden, sind von dieser Vereinbarung nicht erfasst.
Anweisungen der Hundeschule im Zusammenhang mit Trainingsstunden sind unbedingt folge zu leisten. Für Schäden die ganz oder teilweise infolge Nichtbeachtung derartiger Anweisungen entstehen, entfällt jedgliche Haftung der Hundeschule.
2. Die Kunden sind verpflichtet, ihre Hunde nur in gesundem Zustand, insbesondere frei von ansteckenden Krankheiten & Parasiten teilnehmen zu lassen. Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen. Eine Ausnahme besteht bei Welpen, die auf Grund ihres Alters noch keine komplette Grundimmunisierung haben. Die Kunden versichern, eine gültige Haftpflichtversicherung für ihren Hund zu unterhalten. Der Trainer ist berechtigt, im Einzelfall entsprechende Nachweise zu beanspruchen. Läufige Hündinnen können während der Dauer der Läufigkeit vom Training (insbesondere Gruppentraining) ausgeschlossen werden.
3. Die Kurs- und Seminargebühr wird mit dem Erhalt der Rechnung fällig. Termine für Trainingsstunden werden erst dann stattfinden, wenn die jeweilige Gebühr vom Kunden bezahlt wurde.
Bei der Bezahlung muss als Verwendungszweck die Rechnungsnummer eingetragen werden.
Der Rechnungsbetrag kann wie folgt beglichen werden.
Vorkasse per Überweisung
N26
IBAN DE95 1001 1001 2227 5441 28
BIC NTSBDEB1XXX
Keine Barzahlung möglich!
4. Nicht in Anspruch genommene Einzelstunden werden nicht erstattet, wenn es keinen driftigen Grund dafür gibt (Krankheit, Hund hat sich verletzt). Bei schlechten Wetterverhältnissen, entscheidet die Hundetrainerin ob trainiert wird oder nicht. Sollte es durch die Hundetrainerin zu einem Ausfall der Stunde kommen ( z.B. durch Krankheit oder anderen Gründen ), wird selbstverständlich ein Ersatztermin vereinbart. Kann kein Ersatztermin für den Kunden gefunden werden, wird die Veranstaltungsgebühr zurückerstattet.
5. NinasHundeClub hält sich das Recht vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält.
6. Die Hundeschule arbeitet ausschließlich nach den Grundsätzen einer möglichst gewaltfreien Erziehungsmethode und ist eventuellen Weisungen des Kunden nicht unterworfen. Bei nicht überbrückbaren Differenzen zwischen Kunde und Trainer ist der Trainer berechtigt, das Training abzubrechen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind gleichwohl zu vergüten.
7. Einzeltraining: Soweit zwischen der Hundeschule und dem Kunden Termine für Einzeltraining vereinbart wurden, gilt hinsichtlich der Vergütungspflicht folgendes: die Vergütungspflicht besteht fort, wenn der Kunde den Termin ohne driftigen Grund absagt. Erfolgt der Ausfall der Stunde aus Gründen, welche dem Kunden eine rechtszeitige Absage unmöglich gemacht hat, wie z.B. eine plötzlich eingetretene Verletzung des Hundes, wird die Veranstaltungsgebühr dem Kunden zurückerstattet. Sollte eine Trainingsstunde von der Hundeschule abgesagt werden, entfällt die Vergütungspflicht ebenfalls.
8. Gruppentraining: Der Trainer entscheidet im Zweifel alleine über die Einteilung und Zusammensetzung der Gruppen.
Wird seitens der Hundeschule eine Gruppenstunde abgesagt, ist sie zur Nachholung verpflichtet, es sei denn, die Absage ist durch höhere Gewalt (wie Unwetter o.ä.) veranlasst. Soweit der Kunde eine Trainingsstunde nicht wahrnimmt, besteht – unabhängig von der Ursache – kein Anspruch auf Nachholung (Ausnahme besteht bei Krankheit); eine (teilweise) Erstattung der Vergütung erfolgt nicht. Kündigt der Kunde das Gruppentraining ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch Nichtteilnahme) aus Gründen, welche von der Hundeschule nicht zu vertreten sind, so hat dies keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht. (Ausgenommen hiervon ist die krankheitsbedingte Nichtteilnahme des Hundes oder dessen Tod).
Hündinnen in der Läufigkeit dürfen für diesen Zeitraum am Training nur unter Absprache teilnehmen.
Sollte die Gruppengröße von mindestens 2 Mensch-Hund-Teams nicht erreicht werden, so entfällt der Gruppenunterricht.
9. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommen Stunden eines Kurses oder einer Veranstaltung werden nicht erstattet.
10. Fahrtkosten: Im Umkreis von 20 km sind die Fahrtkosten im Stundenpreis mit inbegriffen. Jeder weitere Entfernungskilometer wird mit einem Aufpreis von 1 Euro pro Kilometer in Rechnung gestellt.
11. Gerichtstand ist der Sitz von NinasHundeClub